Stipendien – Grundsicherung und Würdigung besonderer Studienleistungen

Studierende im Direktstudium an einer Hoch- oder Fachschule der DDR erhielten ein monatliches Grundstipendium für die Dauer der
gesamten Studienzeit. Für besondere Studienleistungen wurden auch Leistungs- oder Sonderstipendien gewährt.

Auf Grundlage der »Verordnung über die Gewährung von Stipendien an Direktstudenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik (Stipendienverordnung)« vom 11. Juni 1981 erhielten alle Studierenden staatliche Unterstützungszahlungen in Form von Stipendien. Alle Studierenden hatten Anspruch auf ein monatliches Grundstipendium von 200 Mark.


Durch bestimmte Leistungen und Faktoren konnte auch ein höheres Stipendium bezogen werden: So stieg das Grundstipendium um 100 Mark, wenn vor Antritt des Studiums bereits Wehrdienst geleistet worden war oder eine Verpflichtung zum Wehrdienst nach Beendigung des Studiums vorlag. Wer vor Studienbeginn mindestens drei Jahre als Facharbeiter berufstätig gewesen war, erhielt einen Aufschlag von 80 Mark auf das Grundstipendium. Studentische Eltern mit einem
oder mehreren Kindern bekamen einen Zuschlag von 60 Mark zum Grundstipendium gezahlt.


Mit dem Stipendium konnten die Lebenshaltungskosten bestritten werden. Studierende, die zu einem Auslandsstudium delegiert
wurden, erhielten Zahlungen in Form eines Valutastipendiums in der jeweiligen Landeswährung. Für gute und sehr gute Studienergebnisse in Verbindung mit gesellschaftlichem Engagement konnte neben dem
Grundstipendium auch ein Leistungsstipendium gezahlt werden. Die Vergabe der Leistungsstipendien, die jeweils für ein Studienjahr gewährt wurden, erfolgte auf Antrag der FDJ-Leitungen in Absprache mit den
Hochschulleitungen. Das Leistungsstipendium betrug monatlich 60 bzw. 100 oder 150 Mark.


Anstelle des Grund- und Leistungsstipendiums konnte als Auszeichnung für besondere Studierende im Direktstudium an einer Hoch- oder Fachschule der DDR erhielten ein monatliches Grundstipendium für die Dauer der gesamten Studienzeit. Für besondere Studienleistungen wurden auch Leistungs- oder Sonderstipendien gewährt.