Studienfinanzierung in der DDR – Staatliche Unterstützung für Studierende

Vor finanziellen Schwierigkeiten standen in der DDR die wenigsten Studierenden, da die meisten ein staatliches Stipendium bekamen. Ab 1981 bekamen alle Hochschulstudierenden ein einheitliches, elternunabhängiges Grundstipendium. Zudem war für Direktstudenten die Renten- und Sozialversicherung beitragsfrei.

Das Grundstipendium betrug in Magdeburg 200 Mark pro Monat und wurde während des gesamten Studiums gezahlt. Studierende, die sich zum Wehrdienst verpflichteten oder eine abgeschlossene Berufsausbildung besaßen, erhielten einen monatlichen Zuschuss von 100 Mark. Studierende mit besonderem Unterstützungsbedarf aufgrund
sozialer Verhältnisse konnten zudem ein erhöhtes Grundstipendium von zusätzlich 50 Mark beantragen.


Zusätzlich zum Grundstipendium konnte jeder Studierende in Magdeburg, wie auch der restlichen DDR, ein Leistungsstipendium erhalten, dessen Ziel die Förderung von Studierenden mit besonders guten Studienleistungen war. Der Monatsbetrag des Stipendiums
betrug 150 Mark, 100 Mark oder 60 Mark. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wurde es in der Regel ab dem zweiten Studienjahr gewährt.


Vorschläge für Leistungsstipendien wurden von den zuständigen Leitungen der FDJ in Abstimmung mit den Hochschullehrern gemacht. Die Entscheidung über den Antrag oblag dem Sektionsleiter bzw. dem Prorektor für Bildung und Erziehung. Die Leistungsstipendien wurden jährlich ab September für die Dauer eines Studienjahres vergeben und konnten bei Nichterfüllung der geforderten Leistungen auch wieder entzogen werden.


Daneben wurden an der Technischen Universität Magdeburg verschiedene Sonderstipendien und Auszeichnungen vergeben,
darunter das Karl-Marx-Stipendium, das Wilhelm-Pieck-Stipendium, der Diesterweg-Preis, die Sonderurkunde des Ministers,
Fakultätspreise, Sektionspreise, Forschungspreise und das Ehrenbuch des Rektors.

Studentinnen, die während ihres Studiums Kinder hatten oder schwanger waren, erhielten eine spezielle Unterstützung. Um einen
geordneten Studienabschluss zu ermöglichen, konnten auch individuelle Förderungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Jedem
Studenten und jeder Studentin, die für ein Kind erziehungsberechtigt waren, wurde das Grundstipendium für jedes Kind um 60 Mark
aufgestockt. Bei Studentenehepaaren mit Kindern wurde das Grundstipendium für beide Elternteile um 60 Mark erhöht.